Aufgaben, Struktur - Wolfgang Rau 2019

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Aufbau und Struktur des Zwickauer Stadtrates

Im Rahmen der Gesetze erfüllen die Kommunen ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung mithilfe ihrer Organe. Darunter sind in sächsischen Städten der Stadtrat und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu verstehen. Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Stadt. Es besteht in Zwickau aus 48 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Stimmrecht hat außerdem die Oberbürgermeisterin, die den Vorsitz innehat, selbst aber keine Stadträtin ist. Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören u.a.

  • die Verabschiedung von Satzungen und anderem Ortsrecht,
  • die Verfügung über Gemeindevermögen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung,
  • die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
  • die allgemeine Festsetzung von Kommunalsteuern und Abgaben,
  • die Errichtung, Übernahme, Veränderung, Veräußerung oder Auflösung von Unternehmen und Einrichtungen mit städtischer Beteiligung
  • die Änderung des Gemeindegebietes,
  • die Festlegung von Grundsätzen für die Verwaltung der Gemeinde,
  • die Abgrenzung der finanziellen Zuständigkeiten, der Geschäftskreise der Bürgermeister und dgl.,
  • der Beitritt zu Zweckverbänden bzw. der Austritt aus diesen,
  • die Entscheidung über die Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. die Zulässigkeit von Bürgerbegehren,
  • die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts und kommunaler Auszeichnungen,

Was sich so trocken liest, bedeutet in der Praxis ein sehr umfangreiches und vielfältiges Spektrum an zu behandelnden Themen. Jährlich bearbeitet der Zwickauer Stadtrat mehr als 200 Verwaltungsvorlagen und Fraktionsanträge. Er tagt in der Regel monatlich. Darüber hinaus finden zahlreiche Ausschuss- und Fraktionssitzungen statt.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Stadtrates sind die Hauptsatzung der Stadt Zwickau und die geltende Geschäftsordnung. Beide basieren auf der Sächsischen Gemeindeordnung, die u. a. Rechtsstellung, Verfasstheit, Aufgaben, Verwaltungsgrundsätze, Haushaltswirtschaft, wirtschaftliche Tätigkeit und Beaufsichtigung der sächsischen Kommunen grundsätzlich regelt.

  • Der Stadtrat hat gegenwärtig folgende Fachausschüsse:
  • Bau und Verkehrsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss
  • Haupt- und Verwaltungsausschuss
  • Wirtschafts-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss.


Die Ausschüsse haben jeweils 9 Mitglieder, die annähernd proportional zur politischen Zusammensetzung des Stadtrates mittels Benennungsverfahren besetzt werden. Vorsitzende aller Ausschüsse (bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss) ist die Oberbürgermeisterin. Sie delegiert diese Aufgabe aber überwiegend an ihre Beigeordneten und leitet selbst regelmäßig nur den Haupt- und Verwaltungsausschuss. Die Aufgaben Ausschüsse sind in der Hauptsatzung geregelt.

Zusätzlich berät der sogenannte Ältestenrat die Oberbürgermeisterin bei der Vorbereitung der Stadtratssitzungen und bei dringlichen Problemen. Er besteht aus den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, zu bestimmten Problemkreisen Akteneinsichtsausschüsse und zeitweilige Ausschüsse zu bilden. In der Wahlperiode 2014 – 2019 war dies 2-mal der  Fall. Viele Stadträtinnen und Stadträte nehmen über ihr Mandat hinaus weitere Aufgaben, z. B. als Aufsichtsräte in Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wahr. Es gibt auch viele gesellschaftliche Termine, die zum Pflichtpensum von Ratsmitgliedern gehören. Und nicht zu vergessen sind die zahlreichen Gespräche , die nahezu tagtäglich mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden. Stadtrat oder Stadträtin zu sein, ist also ein recht arbeitsaufwändiges Ehrenamt mit viel Verantwortung.

Der Zwickauer Stadtrat gliedert sich nach politischen Grundüberzeugungen in Fraktionen. Gemäß Geschäftsordnung müssen sie jeweils mindestens 4 Mitglieder haben. Dabei können sich auch Ratsmitglieder mehrerer Parteien und/oder Wählervereinigungen zusammenschließen. Wichtig ist, dass jeweils ein hohes Maß an Übereinstimmung hinsichtlich der politischen Ziele und der Wege zu ihrer Erreichung besteht. Zu Beginn der Wahlperiode 2014-2019 hatten sich folgende Fraktionen gebildet:

  • CDU: 19 Mitglieder, davon 2 Stadträte der FDP
  • Die Linke: 11 Mitglieder
  • SPD: 7 Mitglieder
  • Bürger für Zwickau/GRÜNE: 6 Mitglieder (4 BfZ, 2 GRÜNE)
  • AFD: 4 Mitglieder
  • Ein Stadtrat (Freie Wähler) blieb fraktionslos.

Gegen Ende der Legislaturperiode kam es zu einigen Wechseln, was folgende Auswirkungen hatte:
  • Die CDU verliert 1 Fraktionsmitglied an die Blaue Partei,
  • Die AFD verliert ebenfalls 1 Fraktionsmitglied an die Blaue Partei, die daraufhin eine Gruppe bildet.
  • Der einzige fraktionslose Abgeordnete wechselte zur AFD, die dadurch ihren Fraktionsstatus wahren kann.

Die Fraktionen erhalten von der Stadt finanzielle Mittel, die ihnen die Unterhaltung von Fraktionsgeschäftsstellen ermöglichen. Diese haben in erster Linie organisatorische, informationelle sowie koordinierende Aufgaben und tragen wesentlich zu einer effizienten Arbeit des Stadtrates bei. Sie sind im Rathaus gegenüber dem Bürgersaal untergebracht. Fraktionen bestehen rechtlich gesehen immer nur eine Legislaturperiode lang und werden danach ggf. neu gebildet.

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